Selektiver Vertrieb der PUKY-Produkte und Qualitätskriterien des selektiven Vertriebssystems
PUKY vertreibt PUKY-Produkte im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems. PUKY-Partner dürfen die Produkte über stationäre Verkaufsstellen (d.h. stationäre Verkaufsräume) und/oder digitale Verkaufsstellen (dh. Online-Webseiten) verkaufen, sofern die jeweils anwendbaren Qualitätskriterien erfüllt werden und PUKY die Verkaufsstellen schriftlich genehmigt hat. Der Verkauf über online Marktplätze Dritter ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, PUKY hat diesen schriftlich im Einklang mit den anwendbaren Qualitätskriterien genehmigt. PUKY-Partner dürfen stationäre Verkaufsräume und online Webseiten ihrer autorisierten Händler genehmigen, nachdem PUKY der Autorisierung schriftlich zugestimmt hat. PUKY-Partner und autorisierte Händler dürfen die PUKY-Produkte nur innerhalb der EU und nur an andere PUKY-Partner / autorisierte Händler sowie an Endverbraucher vertreiben. PUKY-Produkte dürfen nur von PUKY oder PUKY-Partner / autorisierten Händlern innerhalb der EU bezogen werden.
Da sich die Anforderungen aus dem selektiven Vertriebssystem dem Schutz und der Verbesserung der PUKY Marken, -Produkte und des Vertriebs der PUKY-Produkte dienen (Vertrag zugunsten Dritter), ist PUKY berechtigt, Qualitätskriterien direkt gegenüber allen autorisierten Händlern durchzusetzen und Verstöße zu rügen. Der PUKY-Partner verpflichtet sich, PUKY hierbei gegenüber den von ihm zugelassenen autorisierten Händlern behilflich zu sein.
Soweit PUKY einen Verstoß gegen die Anforderungen aus dieser Anlage durch den PUKY-Partner (oder durch einen von einem PUKY-Partner zugelassenen autorisierten Händler) feststellt, wird PUKY diesen auf den Verstoß hinweisen und 14 Kalendertage gewähren, um den Verstoß abzustellen. Soweit der Verstoß nach dieser Frist fortbesteht oder innerhalb von drei Monaten wieder eintritt, steht es PUKY frei, die Auslieferung von Produkten aufzuschieben, bis der Verstoß abgestellt ist. Soweit der Verstoß weiterhin andauert und innerhalb von drei Monaten wieder auftritt, kann PUKY den Vertrag außerordentlich kündigen und damit die Autorisierung als PUKY-Partner entziehen. Der PUKY-Partner wird auf Verlangen von PUKY bei Vorliegen eines wiederholten und bereits angezeigten Verstoßes durch einen von ihm autorisierten Händler entsprechende Maßnahmen gegen den jeweiligen autorisierten Händler vornehmen.
A Beschaffenheit und Ausstattung der stationären Verkaufsräume
1. Der PUKY-Partner unterhält entweder ein stationäres Einzelhandelsfachgeschäft oder eine stationäre Fachabteilung oder fachgerecht eingerichtete stationäre Verkaufsräume für Fahrräder, Spielzeug und andere Kinderartikel, in denen kompetente, fachliche Beratung und ein ausreichender Kundendienst gewährleistet sind. Hierdurch bekennt sich der PUKY-Partner deutlich zu einer klaren Service- und Premiumproduktorientierung und berücksichtigt zudem die Bedürfnisse der Endverbraucher und die Vielfalt des Produktprogramms hinsichtlich seiner Sortimentsbreite und -tiefe. Der Vertrieb ist ausschließlich über Verkaufsräume gestattet, die von PUKY schriftlich für den Vertrieb genehmigt worden sind.
(a) PUKY-Produkte müssen in für die Verkaufsfläche angemessener Produktweite und -tiefe präsentiert werden.
(b) Handelt es sich bei den stationären Verkaufsräumen um eine Fachabteilung, darf diese nicht mit Bereichen anderer Ware umgeben sein, die den Charakter und die werbliche Darbietung der Fachabteilung für Fahrräder, Spielwaren oder Kinderartikel beeinträchtigen.
(c) Der PUKY-Partner unterhält ein branchenspezifisches und repräsentatives Warenangebot anderer relevanter Marken aus den Bereichen Fahrrad, Fahrradzubehör, Spielwaren und/oder Kinderartikel, um dem Anspruch eines PUKY-Partners Rechnung zu tragen.
B Allgemeine Anforderungen für den stationären Vertrieb und Internetvertrieb
a) Produktabgabe und Produktpräsentation
1. PUKY investiert kontinuierlich hohe Beträge in die Pflege und den Schutz ihrer Marken. Um das besondere Image, den Ruf und auch den hohen materiellen Wert der im Eigentum von PUKY stehenden Marken nicht negativ zu beeinträchtigen und/oder zu gefährden, sichert der PUKY-Partner eine der Marken von PUKY adäquate Präsentation zu. Der PUKY-Partner ist daher dazu verpflichtet, das Prestige und Markenimage der PUKY-Marken in jeglicher Hinsicht zu respektieren und von allen Aktivitäten Abstand zu nehmen, die das Qualitätsimage der PUKY-Produkte in Frage stellen oder schwächen könnten. Insbesondere legt die Produktpräsentation stets einen Fokus auf die Eigenschaften und Besonderheiten der PUKY-Produkte und stellt die besondere Qualität der Produkte hervor. Die Produktpräsentation darf nicht der eines Discounters ähneln, die vor allem auf den Preis abstellt und Preissenkungen optisch in den Vordergrund stellt, ohne die Produktmerkmale und Qualität der Produkte zu unterstreichen. Dies gilt für die allgemeine Produktpräsentation sowie für jegliche Werbematerialien und Anzeigen hinsichtlich der PUKY-Produkte.
2. Der PUKY-Partner verpflichtet sich, die PUKY-Produkte nur im Originalzustand mit den dazugehörigen Gebrauchsanweisungen, technischen Kennzeichnungen und sonstigen PUKY-Drucksachen auszuliefern. Änderungen an den Erzeugnissen, Marken- oder Warenzeichen, Ausstattungen, Typenbezeichnungen, Drucksachen oder Gerätenummern sind unzulässig. Dem PUKY-Partner ist es daher insbesondere nicht gestattet, PUKY-Produkte oder deren Teile, wie z.B. Gerätenummern, Marken- oder Warenzeichen, Ausstattungen, Typenbezeichnungen, Drucksachen, zu ändern, zu manipulieren, zu beseitigen und/oder so veränderte Produkte entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben und/oder zu kaufen oder deren Vertrieb zu vermitteln. Dem PUKY-Partner ist es ausdrücklich untersagt, von Dritten veränderte PUKY-Produkte zu kaufen oder unentgeltlich zu übernehmen oder entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben.
3. Sofern der PUKY-Partner PUKY-Produkte unter Beachtung der unter § 4 genannten Vertriebskriterien an andere PUKY-Partner liefert, bei denen er den Umständen nach (z.B. aufgrund der Abnahmemenge) annehmen muss, dass sie die Ware weiterveräußern, ist er dazu verpflichtet, Käufer, Kaufdatum und Gerätenummern der gelieferten PUKY-Produkte festzuhalten und PUKY hierüber auf Verlangen Auskunft zu erteilen, wenn die Kontrolle des Vertriebsweges aus technischen Gründen, insbesondere bei etwaigen Serienfehlern oder wegen des begründeten Verdachts einer Verletzung der Vertriebsbindung durch den PUKY-Partner oder Dritte erforderlich erscheint. Der PUKY-Partner ist verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen mindestens 3 Jahre nach Weiterverkauf der PUKY-Produkte aufzubewahren.
b) Personal
1. Der PUKY-Partner oder sein Personal ist fachkundig dazu in der Lage, den Endverbraucher in den vorschriftsmäßigen Gebrauch, die richtige und sichere Bedienung und Handhabung sowie in die nötige Pflege der PUKY-Produkte einzuweisen.
2. Mindestens ein an PUKY-Produkten ausgebildeter und erfahrener Mitarbeiter (ausgebildetes Fachpersonal) muss regelmäßig während der Öffnungszeiten der physischen Verkaufsräume bzw. der Besetzung der Hotline der Online-Webseite verfügbar sein, um Endverbraucher hinsichtlich der Auswahl und Eigenschaften der PUKY-Produkte zu beraten und diese vorzuführen.
3. Mindestens ein Mitarbeiter des PUKY-Partners muss regelmäßig an Schulungen und anderen Informationsveranstaltungen hinsichtlich der PUKY-Produkte teilnehmen.
c) Kundendienst/ Service
Der PUKY-Partner ist dazu in der Lage, nach sachlicher und personeller Ausstattung einen fachgerechten Kundendienst, insbesondere einen qualitativ einwandfreien Gewährleistungs-/ Reparatur- und Wartungsdienst zu leisten. Der PUKY-Partner muss sicherstellen, dass einfache Reparaturen (siehe Anlage „Reparatur-Definitionen“) unmittelbar durch ihn oder durch einen von ihm beauftragten Kooperationspartner durchgeführt werden können.
d) Lieferung und Versand
Die jeweilige Verpackung, in der die Produkte geliefert werden, ist nur für den einmaligen Transport von PUKY zum PUKY-Partner bestimmt ist, unbeschädigte Verpackung darf für den Weiterversand benutzt werden.
C Anforderungen an den Vertrieb über Online-Webseiten (Internetvertrieb)
Der Vertrieb der PUKY-Produkte über eigene online Webseiten der PUKY-Partner ist zulässig, sofern an den Vertrieb der PUKY-Produkte als auch an deren Bewerbung dieselben hohen Maßstäbe anzulegen sind, die den qualitativen Anspruch von PUKY reflektieren. Zur Sicherung einer angemessenen Präsentation, einer fachkundigen Beratung, der Pflege des Markenimages und eines einheitlichen Qualitätsniveaus bei dem Vertrieb von PUKY-Produkten sind folgende (Mindest-) Anforderungen durch den PUKY-Partner zu erfüllen:
(a) Allgemeine Anforderungen
(1) Die Domain sollte soweit möglich dem Namen des stationären Geschäfts entsprechen und dem PUKY-Partner klar zuzuordnen sein. Der PUKY-Partner darf nicht den Eindruck vermitteln, es handele sich um eine von PUKY betriebene Webseite.
(2) Die Webseite muss vom PUKY-Partner selbst betrieben werden und nicht von einem Dritten Unternehmen / Händler, und allein dem Vertrieb von Produkten durch den PUKY-Partner dienen.
(3) Die Webseite muss alle erforderlichen rechtlichen Anforderungen hinsichtlich unter anderem Verbraucherschutz, Datenschutz und sicherer Zahlungsabwicklung erfüllen, ein Impressum ausweisen und den Namen und die Geschäftsadresse des PUKY-Partners leicht auffindbar und klar aufführen.
(4) Der PUKY-Partner muss für den Endverbraucher bereits zum Zeitpunkt der ersten Bewerbung der Produkte als solcher leicht sowie unmittelbar identifizierbar sein und dies auch stets bleiben.
(5) Dem PUKY-Partner ist es nicht gestattet, die Marken, Kennzeichen oder Produktbezeichnungen von PUKY als Domain zu registrieren oder sie zum Bestandteil einer Domain zu machen.
(6) Nicht lagernde Produkte müssen mit dem Status: „Derzeit nicht lieferbar“ oder mit einer sinngemäßen Formulierung gekennzeichnet werden. Von der Angabe einer „ca. Lieferzeit“ ist im Rahmen des Verkaufs an private Endverbraucher abzusehen.
(b) Präsentation und Beratung
(1) Die Webseite des PUKY-Partners muss von hoher Qualität sein, insbesondere müssen Name, Umgebung, Präsentation und Gesamtbild der Webseite den qualitativ hochwertigen PUKY-Produkten und dem Markenimage von PUKY entsprechen. Dies umfasst insbesondere auch einen schnellen Seitenaufbau, hohe Qualität der Darstellung, benutzerfreundlicher Aufbau und umfassende Informationen zu den PUKY-Produkten.
(2) Nutzt der PUKY-Partner das ihm von PUKY durch gesonderten Lizenzvertrag zur Verfügung gestellte Bildmaterial zur Bewerbung der PUKY-Produkte, so dürfen die ihm so überlassenen Produktfotos nicht zur Bewerbung von PUKY-Produkten verwendet werden, die als 2.-Wahl-Produkte, Ausstellungsstücke oder Rückläufer angeboten oder beworben werden.
(3) Die Webseite des PUKY-Partners ist so zu gestalten, dass sein Kunde zwangsläufig sowie vollständig über die Spezifikationen, Produktbeschreibungen und über die sichere Handhabung der Produkte informiert wird, und zwar bevor der Kunde eine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung abgibt.
(4) Der PUKY-Partner gewährleistet, dass seine Käufer von PUKY-Produkten jederzeit die Möglichkeit haben, sich von ausgebildetem Fachpersonal beraten zu lassen. Daher verpflichtet sich der PUKY-Partner zumindest zur Einrichtung einer Servicetelefon-Hotline und einer Service-E-Mail, sowohl die Nummer der Hotline als auch die E-Mail-Adresse müssen leicht auffindbar und klar gekennzeichnet sein. . Der PUKY-Partner stellt sicher, dass ein ausgebildeter Ansprechpartner über diese Servicetelefon-Hotline / Service-E-Mail unmittelbar und persönlich erreichbar ist.
(5) Sowohl Hotline- als auch E-Mail-Anfragen müssen innerhalb von maximal zwei Werktagen beantwortet werden, zumindest um die Kenntnisnahme der Anfrage zu bestätigen, soweit eine vollständige Beantwortung mehr Zeit beanspruchen sollte. Der PUKY-Partner bemüht sich, Endverbraucher-Anfragen zu PUKY-Produkten zügig und vollständig zu beantworten. Soweit die Webseite in verschiedenen Sprachen verfügbar ist, müssen Endverbraucher-Anfragen ebenfalls in den entsprechenden Fragen beantwortet werden können.
D Anforderungen an den Vertrieb über Webshops auf online Marktplätzen Dritter
Der PUKY-Partner darf über Webshops auf online Marktplätzen Dritter (wie zum Beispiel über Storefronts auf Amazon), die PUKY-Produkte anbieten, wenn die einzelnen Webshops zuvor von PUKY schriftlich für den Vertrieb von PUKY-Produkten genehmigt worden sind. PUKY steht es frei die Anzahl der Webshops auf online Marktplätzen Dritter zu beschränken, um den operativen Betrieb der stationären Verkaufsräume wie auch den Betrieb hochwertiger online Webseiten den Vorrang zu gewähren.
Die Allgemeinen Anforderungen (B) sowie die Anforderungen an den Internetvertrieb (C) sind jeweils entsprechend auf den Vertrieb über Webshops auf online Marktplätzen Dritter anwendbar, mit Ausnahme von: C, (a) 1 ,2 und 5.
Zusätzlich muss der PUKY-Partner die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Der online Marktplatz Dritter muss insgesamt hinsichtlich Produktpräsentation, Markendarstellung, Händlerauftreten und Funktionalität und Sicherheit den hohen Ansprüchen von PUKY und den hochwertigen PUKY-Produkten entsprechen. Es steht PUKY frei, online Marktplätze Dritter aufgrund einer fehlenden Qualifizierung grundsätzlich abzulehnen.
2. Neben Nennung der Identität des Händlers (siehe C, (a) 3 und 4) muss der PUKY-Partner auch die URL seiner Webseite, auf der weitere Informationen zu den PUKY-Produkten und Kundenservice verfügbar sind, im Händler-Webshop (z. B. in der Storefront) aufführen.
3. Dem PUKY-Partner ist es nicht gestattet, die Marken, Kennzeichen oder Produktbezeichnungen von PUKY als zum Bestandteil der Webshop-Bezeichnung zu machen.
4. Dem PUKY-Partner ist es nicht gestattet, den Eindruck zu erwecken, es handele sich um einen von PUKY betriebenen Webshop.
5. Der PUKY-Partner muss stets hohe Kundenzufriedenheit nachweisen können, durch Händler-Bewertung von mindestens 4.8 / 5 oder mindestens 90% positive Ratings / Feedback durch Kunden haben.
6. Der PUKY-Partner muss sich strikt an offizielle Bezeichnungen und Nummerierungen (wie zum Beispiel „ASINs“ auf Amazon) halten.
7. Der PUKY-Partner muss ein mit PUKY jährlich vereinbartes Marketing-Budget für bestimmte PUKY-Produkte, die von PUKY ausgewählt werden, investieren und insbesondere auf die Schaltung von Werbeanzeigen auf der Drittwebseite und für spezifisches „Key-Word-Bidding“.
8. Der PUKY-Partner muss ausgewiesene Expertise und Erfahrung hinsichtlich der technischen Anforderungen sowie der Operabilität von Algorithmen, die für die Schaltung und den Erfolg von Werbeanzeigen, Suchmaschinen-Einstellungen und Key-Word-Bidding verantwortlich sind, haben und nach Möglichkeit ein hierauf spezialisiertes Team von Mitarbeitern beschäftigen.
9. Der PUKY-Partner muss regelmäßig Daten mit PUKY teilen, die die Auswirkungen und Erfolg der jeweiligen Marketingmaßnahmen analysieren und auswerten.
10. Der PUKY-Partner muss vertiefte Kenntnisse und erwiesene Erfahrung in der Logistik (Warenlagerung und Lieferung, Warenrücknahme, Kundenbeschwerden, allgemeine Produktsicherheit) hinsichtlich des Vertriebs über den spezifischen online Marktplatz Dritter haben.